Satzung Grüne Jugend Herford
§ 1 Sitz und Name
Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Kreis Herford. Die GRÜNE JUGEND Kreis Herford ist der angegliederte Jugendverband von Bündnis 90/Die Grünen in Kreis Herford und Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Nordrhein Westfalen. Sie ist politisch und organisatorisch selbstständig.
Die GRÜNE JUGEND Kreis Herford hat Programm-, Satzungs-, und Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND Kreis Herford dürfen dem Grundkonsens der Partei und der Satzung der übergeordneten Gebietsverbände nicht widersprechen. Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Kreis Herford ist Herford.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied der GRÜNEN JUGEND Kreis Herford kann jede natürliche Person unter 28 sein, deren Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz in Kreis Herford liegt und die nicht in einem anderen Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Mitglied ist. Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene. Die Mitarbeit in der GRÜNEN JUGEND Kreis Herford steht auch Nichtmitgliedern offen, das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht sind jedoch ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und des Bundesverbands.
§ 3 Ortsverbände
Die GRÜNE JUGEND Kreis Herford gliedert sich in Ortsverbände. Ortsverbände umfassen in der Regel das Gebiet der kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder der Stadtbezirke kreisfreier Städte. Sie müssen in jedem Fall vollständig im Gebiet eines einzigen Kreisverbandes liegen. Die Kreismitgliederversammlung kann mit absoluter Mehrheit gebietliche Neuordnungen beschließen und entscheidet über Gebietsstreitigkeiten. Ortsverbände besitzen Programm, Satzungs- und Personalautonomie. Alle Mitglieder des Kreisverbands haben aktives und passives Wahlrecht sowie Stimmrecht. Zuständig für die Anerkennung und Auflösung von Ortsverbänden ist die GRÜNE JUGEND Kreis Herford.
§ 4 Organe
Die Organe der GRÜNE JUGEND Kreis Herford sind die Kreismitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 5 Kreismitgliederversammlung
Das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Kreis Herford ist die Kreismitgliederversammlung. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.
A1: Satzungsänderung: Neue Satzung
Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. In zu begründenden Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf bis zu drei Tage verkürzt werden. Die Kreismitgliederversammlung tritt mindestens ein Mal im Jahr zusammen. Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der GRÜNEN JUGEND Kreis Herford.
- Sie berät und entscheidet über eingebrachte Anträge.
- Sie nimmt Berichte des Kreisvorstands entgegen und entlastet ihn.
- Sie wählt den Kreisvorstand.
- Sie beschließt und ändert die Satzung mit 2/3-Mehrheit.
Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, alleine oder in Gruppen sowie alle Organe des Kreisverbands. Inhaltliche Anträge müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, der sie unverzüglich den Mitgliedern zugänglich machen muss. Änderungsanträge sind bis zu zwei Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung möglich. Anträge zur Änderung der Satzung sind mit der Einladung zu versenden. Abstimmungen sind offen durchzuführen. Personenwahlen sind immer geheim zu vollziehen. Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, welche die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wenn dann noch immer Stimmgleichheit besteht, entscheidet das Los.
§ 6 Vorstand
Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbands im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt die GRÜNE JUGEND Kreis Herford nach außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis Kreis Herford. Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, einem*einer Schatzmeister*in, die*der politische Geschäftsführer*in und bis zu vier Beisitzer*innen. Die Sprecher*innen, die*der Schatzmeister*in und die*der politische Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Kreisvorstand. Die Sprecher*innen, der geschäftsführende Kreisvorstand sowie der Kreisvorstand insgesamt müssen mindestens zur Hälfte aus FINTA* bestehen. Der Vorstand ist auf die Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Kreisvorstands.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 8 Auflösung
Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden. Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, dem Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, mit der Auflage, es für jugendpolitische Zwecke zu verwenden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Die Satzung wurde zuletzt am 10.09.2019 geändert. Mit Beschluss der Satzung tritt diese in der geänderten Fassung in Kraft.